Fiat Qubo L – Dein Familienauto. Dein Alltag. Deine Freiheit.
Manche Tage planst du. Andere passieren einfach. Mit dem neuen Fiat Qubo L bist du auf beides vorbereitet. Großzügig, clever, modular – und immer bereit für das, was als Nächstes kommt: vom morgendlichen Schulweg bis zum Wochenendabenteuer am See.
Steig ein und erlebe, wie viel Platz und Komfort in einem kompakten Hochdachkombi stecken können. Sechs verschiedene Sitzkonfigurationen, breit öffnende Schiebetüren und ein lichtdurchflutetes Panoramadach machen jede Fahrt zum Erlebnis. Wähle zwischen der praktischen 5-Sitzer-Variante oder dem flexiblen 7-Sitzer mit bis zu 144 möglichen Sitzkombinationen – und entscheide dich zwischen sparsamem Diesel, agilem Benziner oder lokal emissionsfreiem Elektroantrieb.
Unser Fiat-Team berät Sie gern persönlich!
Benziner: Kraftstoffverbrauch kombiniert 6,3–6,6 l/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert 143–150 g/km; CO₂-Klasse: E.
Diesel: Kraftstoffverbrauch kombiniert 5,3–5,7 l/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert 140–151 g/km; CO₂-Klasse: E.
Elektro: Stromverbrauch kombiniert 18,0–19,4 kWh/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert 0 g/km; CO₂-Klasse: A. (Werte nach WLTP*)
** Für Privatkunden bei Kauf oder Leasing eines PKW-Elektro-/Plug-in-Hybrid-Neufahrzeuges (PHEV: sofern CO₂-Emission bis zu 60 g CO₂/km (Typgenehmigungswert) oder elekt. Reichweite mind. 80 km) mit Erstzulassung in Deutschland und Vorliegen der pers. Fördervoraussetzungen. Maßgabe ist zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis zu 80.000 € im Jahr. Die Einkommensgrenze erhöht sich für bis zu 2 Kinder um 5.000 € je Kind. Höhe der Prämie: Haushaltseinkommen bis 45.000 € = Elektro 5.000 €/ PHEV 3.500 € , bis 60.000 € = Elektro 4.000 €/PHEV 2.500 €, bis 80.000 € = Elektro 3.000 €/PHEV 1.500 €. Pro Kind 500 € on top bis max. 1.000 €. Das Fahrzeug muss mind. 36 Monate gehalten werden. Der Antrag für die Prämie muss spätestens 1 Jahr nach Zulassung des Fahrzeuges erfolgen. Detailinformationen finden Sie unter: www.bundesumweltministerium.de/eauto-förderung. Die Förderung gilt rückwirkend für Zulassungen ab 01.01.2026 und endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2028. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.




